Das Recht am eigenen Bild – in Bewegung

Am Montag den 12.03. gibt es zwei Gründe ins Festspielhaus Hellerau zu fahren!

  1. noch einmal in Ruhe die diesjährige Ausstellung Portraits Hellerau anschauen
  2. beim 11. fotografischen Salon des Forums für Zeitgenössische Fotografie mit der Thematik der aktuellen Rechtsprechung in der Street- und Menschenfotografie auseinandersetzen!

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Ich durfte das Veranstaltungsbild beitragen und frage mich natürlich auch ob meine 15 Jahre alte Serie forth of july (Aufgenommen am amerikanischen Unabhängigkeitstag in San Francisco) überhaupt noch veröffentlicht werden darf oder ob ich mit der unzensierten Präsentation im Netz bereits ein Risiko eingehe?

UPDATE 14.03.18
Es war ein großartiger Salon mit ca 30 Besuchern im Festspielhaus Hellerau und der Ausstelllung PORTRAITS! Rechtanwalt Sommer warb vor allem für gesunden Menschenverstand und forderte alle Fotografen dazu auf erst einmal weiter zu fotografieren und sich erst bei den Überlegungen, wie ein Bild weiter verwendet wird zu Fragen ob ggf Rechte eines Anderen verletzt worden sind. In Frage kommen hier vor allem Urheberrechte und das Recht am eigenen Bild. In meinem Fall sind die Menschen klar erkennbar und verlieren ihr Recht am eigenen Bild (in Deutschland) erst zehn Jahre nach dem Tod. Da das Bild in Amerika aufgenommen wurde gelten wahrscheinlich andere Regeln. Ein bedeutender Unterschied für die Haftung ist die Bildnutzung. In einer Kunstgalerie ist bei nicht vorliegender Einwilligung des Abgebildeten eine Unterlassung = Abhängung wahrscheinlich. Bei der kommerziellen Verwendung (gedruckte verkäufliche Kalender oder Verwendung in der Werbung ist Schadenersatz und Schmerzensgeld nicht auszuschließen). Der Ausrichter der Portraits, Martin Morgenstern, brachte in die Diskussion ein, dass er sich aus diesem Grund von jedem beteiligeten Künstler bestätigen ließ, daß alle Bildrechte bei Ihr/Ihm liegen. Dies hat auch der Dritte Preisträger Paulus Damen für seine Serie Japan Close Up bestätigt!

UPDATE 06.04.18

Nun ist die Entscheidung gefallen: Bundesverfassungsgericht erkennt die Street Photography als Kunstform an! Das Bundesverfassungsgericht befasste sich auf Grund einer Verfassungsbeschwerde des Fotografen Espen Eichhöfer (Ostkreuz) erstmals mit der rechtlichen Situation der Street Photography in Deutschland.